Maklerwechsel kann so einfach sein...


Eine Maklervollmacht ist formlos widerruflich ohne Einhaltung einer Frist. Sie gehen daher keine nachteiligen langfristigen Bindungen ein.

Ihr Versicherungsvertrag hat noch Laufzeit?

Unsere Beauftragung erfolgt unabhängig von der Laufzeit Ihres Versicherungsvertrages. Eine Kündigung des Vertrages oder ein Wechsel des Versicherungsunternehmens sind im Unterschied zur Betreuung durch Versicherungsagenten nicht erforderlich und in vielen Fällen sogar kontraproduktiv.

Müssen Sie Ihren bisherigen Makler informieren?

Durch unsere Bevollmächtigung erlischt konkludent die mündlich oder schriftlich erteilte Vollmacht des bisherigen Versicherungsmaklers. Der Versicherer wird den ehemaligen Versicherungsmakler automatisch über den Wechsel der Vollmacht informieren. Sie brauchen sich also um nichts weiteres zu kümmern.

Zufriedenheitsgarantie

Wir garantieren, dass Sie durch unsere Bevollmächtigung keine Nachteile erleiden.

Ohne Zusatzkosten

Durch unsere Beauftragung entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.

 

So einfach ist der Maklerwechsel für Sie!